Richter am BGH haben viel zu tun und in der Kantine angefangen, Flaschenetiketten genauer zu lesen. Eine Brauerei aus dem Allgäu darf auf ihr Produkt, das Biertrinkern sehr bekömmlich ist, nicht mehr draufschreiben, es sei BEKÖMMLICH. Leider nicht gleich mit verboten (wegen Einfallslosigkeit) wurde der Claim der Brauerei „Unser Bier von Hier“.
Doch jetzt, wo der Geist einmal aus der Flasche ist und Bierwerbung ernst genommen wird: Was kommt bei der juristischen Etiketten-Exegese auf andere Brauereien zu?
Zum Beispiel: Macht das Getränk aus der Einbecker-Brauerei in Niedersachsen wirklich ECHTE FRÜHLINGSGEFÜHLE? Wenigstens Bock auf echt Bock?